Verein Basler Projektchor - Reglement

Dieses Reglement ist Bestandteil der Statuten des Basler ProjektchorsDieses Reglement ist Bestandteil der Statuten des Basler Projektchors

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Absenzen

Sänger, die am Besuch einer Probe oder Aufführung verhindert sind, entschuldigen sich vorher bei dem Chorleiter.

Mitgliederbeiträge

Diese können auf Antrag des Vorstandes oder eines Mitgliedes jeweils an der Generalversammlung geändert werden. Hierzu muss lediglich das Reglement neu verfasst werden.

  • Aktivmitglieder CHF 200.00
  • Passivmitglieder CHF 50.00
  • Gönner mindestens CHF 200.00, nach oben offen

Dieses Reglement tritt per 29. Oktober 2008 in Kraft und löst alle Vorherigen ab.
 
Präsidentin und Aktuarin